Der häufigste Grund für die Beauftragung eines Kfz Sachverständigen sind Schäden am Fahrzeug nach Verkehrsunfällen. Bei fremdverschuldeten Unfällen hat der Geschädigte, solange es sich nicht um einen Bagatellschaden (Schadenhöhe bis ca. € 750,00) handelt, das Recht, einen Sachverständigen seiner Wahl einzuschalten.
Nach einem Unfall ist für Sie von entscheidender Bedeutung, dass Ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher gesichert werden. Mit einem unabhängigen Gutachten ist gewährleistet, das Schadenshöhe, Wiederbeschaffungswert, Wertminderung und Nutzungsausfall ohne Weisung der gegnerischen Versicherung festgesetzt werden.
Zur Begutachtung Ihres Fahrzeuges kommen wir gerne in die Werkstatt Ihres Vertrauens, zu Ihnen nach Hause oder an einen anderen Ort Ihrer Wahl.
Die Sachverständigenkosten sind im Rahmen der Schadenregulierung von der gegnerischen Versicherung zu erstatten.